Als Ärztin oder Arzt wissen Sie, dass Unvorhergesehenes im Leben passieren kann. Gleichzeitig tragen Sie eine gewisse Verantwortung im Beruf für das Wohlergehen und die Gesundheit Anderer. Wie sind Sie im Beruf abgesichert und welche Zusatzversicherungen machen Sinn, auch wenn Sie angestellt sind? Wir haben einen kleinen Wegweiser für Sie erstellt.
Sozialversicherung
Als angestellte Ärztin oder Arzt, egal ob in befristeter - oder Festanstellung, direkt bei einer Klinik oder in Zeitarbeit über eine Personalvermittlung, sind Sie für den Zeitraum der Beschäftigung wie jeder Angestellte in der gesetzlichen Sozialversicherung versichert. Mit der Gehaltsabrechnung führt Ihr Arbeitgeber Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung für Sie ab. Wenn Sie bei mehreren Einrichtungen oder Agenturen beschäftigt sind, teilen sich die verschiedenen Arbeitgeber die Beiträge auf.
Außerdem sind Sie Pflichtmitglied im ärztlichen Versorgungswerk Ihrer Region, welches die Altersrente, Berufsunfähigkeitsrente und Hinterbliebenenrente absichert. Die meisten Ärzte beantragen zugunsten des Versorgungswerkes die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung, da sie sonst doppelt einzahlen. Diese Befreiung muss bei jedem Arbeitsplatzwechsel (auch beim gleichen Arbeitgeber), bzw bei Mehrfachbeschäftigung jeder Aufnahme einer zusätzlichen Tätigkeit erneut beantragt werden. Hier geht es zum Antrag.
(Private) Krankenversicherung
In Deutschland besteht Krankenversicherungspflicht, jedoch haben Sie viele Wahlmöglichkeiten und Ihr Arbeitgeber zahlt die Hälfte des Beitrags. Bis zu einem jährlichen Bruttogehalt von 69.300 Euro sind Sie als Angestellter in der gesetzlichen Versicherung pflichtversichert. Die verschiedenen Krankenkassen wie z.B. AOK, Techniker Krankenkasse oder Barmer bieten unterschiedliche Tarife, Beitragssätze und -leistungen. Auch Ihr Ehepartner und Ihre minderjährigen Kinder sind mitversichert, wenn sie nicht mehr als 505€ pro Monat (535€ im Minijob) verdienen.
Wenn Sie mehr verdienen, können Sie sich freiwillig gesetzlich versichern oder in eine private Kasse wechseln. Bei der privaten Versicherung muss jedes Familienmitglied einzeln versichert werden, wobei die Beiträge in jungen Jahren attraktiv sind und mit zunehmendem Alter und Vorerkrankungen steigen. Der Arbeitgeber beteiligt sich bis zu dem Beitragssatz, den die gesetzliche Versicherung kosten würde. Ein Wechsel sollte daher gut überlegt sein, denn ein Zurück in die gesetzliche Versicherung ist nur unter besonderen Umständen möglich.
Private Rentenversicherung
Obwohl die Versorgungswerke eine höhere Rente ausschütten als die gesetzliche Rentenversicherung, müssen Sie damit rechnen, im Alter ein wesentlich geringeres Einkommen zu haben als heute. Die durchschnittliche Rente für Ärzte liegt heute um die 2.800€ brutto und hängt von der Anzahl der Beitragsjahre und dem Versorgungswerk ab. Es kann sich also lohnen, schon jetzt in eine private Rentenversicherung oder alternative Altersvorsorge wie die eigene Wohnung zu investieren.
Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)
Schichtdienste, Infektionen, psychischer Stress und Überlastungen sind Risikofaktoren, die dazu führen können, dass Sie irgendwann Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Dabei müssen Sie selbst gar nicht erkrankt sein, denn auch als Träger einer Infektion dürfen Sie eventuell keine Patienten mehr sehen. Das Versorgungswerk und auch die gesetzliche Rente (soweit Sie sich nicht befreit haben) greifen in der Regel nur bei 100%iger Berufsunfähigkeit und decken auch nicht alle Risiken ab. Zudem liegt die durchschnittliche Höhe des ausgezahlten Betrages bei Versorgungswerken nur bei knapp über 2.000€ brutto.
Deshalb kann eine Ergänzung durch eine private Versicherung Sinn machen. Diese greifen schon ab 50% BU und können bis zu 75% des letzten Nettoeinkommens abdecken. Worauf Sie dabei achten sollten:
- keine “abstrakte Verweisung” im Vertrag, denn sonst zahlt die Versicherung nicht, wenn Sie theoretisch einen anderen Beruf ausüben könnten.
- Kombinationsverträge (z.B. BU + Risiko-Leben) sind nicht immer vorteilhaft und oft teurer.
- Akzeptieren Sie keinen Leistungsausschluss und versichern Sie das Infektionsträgerrisiko mit.
- Laufzeit sollte sich bis zum Rentenbeginn strecken
- Nachversicherung z.B. bei steigendem Einkommen oder Familiengründung sollte ohne Gesundheitsprüfung möglich sein.
- Gesundheitsfragen sollten sich nur auf die letzten 5-10 Jahre erstrecken, sonst entstehen Unschärfen, bei denen Sie im Zweifel den Schutz verlieren.
Unfallversicherung
Pro Jahr gibt es 9 Millionen Unfälle in Deutschland. Bei Unfällen auf dem Weg zur Arbeit und während der Arbeitszeit schützt Sie unsere Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft, wenn Sie bei uns angestellt sind. Es bleibt also nur das Risiko in Ihrer Freizeit abzusichern.
Hier sollten Sie sich genau umsehen und verstehen, was Sie mit der Unfallversicherung erreichen wollen und ob der ziemlich eng definierte Begriff Unfall Sie nicht zu stark limitiert. Denn viele Risiken sind über andere Versicherungen besser und kostengünstiger abzudecken. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder Risiko-Lebensversicherung für Hinterbliebene greifen auch, aber nicht nur bei Unfällen. Eine Krankentagegeldversicherung hilft bei Verdienstausfällen, wenn sie durch einen Unfall oder eine Krankheit in Behandlung sind. Eine private Pflegezusatzversicherung greift, wenn Sie durch einen Unfall oder eine andere Ursache pflegebedürftig werden.
Berufshaftpflichtversicherung
Schon ein kleiner Fehler bei einem Eingriff oder eine falsche Diagnose können Schadensersatzforderungen nach sich ziehen. Die Berufshaftpflichtversicherung greift bei Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, für die Sie in Verantwortung genommen werden, so dass Sie nicht mit Ihrem Privatvermögen haften. Die Ärztekammer schreibt diese verpflichtend für alle Mitglieder vor, jedoch wird diese in den meisten Fällen von der Einrichtung gestellt.
fairdoc achtet darauf, dass alle Kundeneinrichtungen eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen haben, die auch für unsere Vertretungsärzte gilt. Trotzdem ist eine Zusatzversicherung über das ärztliche Restrisiko ratsam, denn nicht immer ist Ihr ärztliches Eingreifen nur am Arbeitsplatz verlangt. Wenn Sie außerhalb Ihrer Arbeitszeit bei einem Unfall erste Hilfe leisten, als unabhängiger Gutachter arbeiten oder auch nur Bekannte ärztlich beraten, deckt die Versicherung der Klinik Sie nicht ab. Prüfen Sie genau, ob die Abdeckung hoch genug ist, denn auch hier kann der Schaden signifikant sein.
Rechtsschutzversicherung
Bei Streitigkeiten mit Patienten wird in der Regel zunächst das Krankenhaus und die vom Krankenhaus abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung belangt. Insofern ist eine Rechtsschutzversicherung für angestellte Ärzte nicht notwendiger als für andere Menschen. Sie sollten sie erwägen, wenn Sie sich gegen Streitigkeiten aus dem Arbeitsvertrag oder in Ihrem privaten Umfeld wie z.B. als Mieter, im Straßenverkehr oder andere Belange absichern wollen.
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