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Arztgehälter: Wo lukratives Einkommen und Flexibilität kein Widerspruch sind

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Wieviel verdiene ich als Arzt? Für Berufswahl und Karriereplanung ist das Einkommen ein wesentlicher Faktor – auch in der Medizin. Die Gehaltsstruktur an deutschen Klinken ist heterogen und schwer zu durchschauen. Wir bringen Licht ins Dunkel. Und wir zeigen Ihnen, wie sich Ihr Einkommen steigern lässt.


Wieviel verdienen Ärzte?


Im Wesentlichen hängt das Einkommen vom Arbeitgeber und der Position ab, von der Fachrichtung, auf die sich ein Arzt spezialisiert hat sowie von der Region in Deutschland. Neben diesen äußeren Bedingungen setzt auch die eigene Risikobereitschaft Weichen: auf Nummer-sicher gehen mit einer Festanstellung nach Tarifvertrag oder lieber doch Ungewissheiten in Kauf nehmen, wie das unternehmerische Risiko einer eigenen Praxis oder wechselnde Einsätze als Vertretungsarzt?


Angestellt – oder angestellt?

Das Gehalt eines Arztes, der in Festanstellung in einer Klinik arbeitet, ist in der Regel durch Tarifverträge vorgegeben. Abhängig von der Trägerschaft kommen der Tarifvertrag für Kommunale Krankenhäuser, der für Universitätskliniken oder die entsprechenden TVöD zum Tragen. Weitere Verträge gelten an den großen privaten Kliniken, die mit dem Marburger Bund ausgehandelt sind. Allen gemein ist, dass die Einkünfte sowie regelmäßige Gehaltsanpassungen durch diese Tarifverträge abgesichert sind, das heißt risikoarm und planungssicher.

Tarifverträge regeln neben dem Gehalt auch die wöchentliche Arbeitszeit, Dienste (wie Bereitschaft), Wochenenden und Überstunden, Teilzeitarbeit, Urlaubsansprüche sowie evtl. Zusatzleistungen. 

Der aktuelle TV-Ärzte der Uniklinik (gültig seit dem 1. April 2024) legt für Fachärzte mit einjähriger Berufserfahrung rund 7.010 Euro als monatliches Gehalt fest. Dem steht in einem kommunalen Krankenhaus ein Einkommen von ca. 6.980 Euro gegenüber. Mit vier Jahren Berufserfahrung steigert sich dies auf etwa 7.600,- Euro/Monat und erhöht sich stetig weiter auf rund 8.100 (sieben Jahre Berufserfahrung) bis knapp 9.000 Euro (13 Jahre Berufserfahrung). Diese Beträge verstehen sich als brutto Gehalt pro Monat bei einer 42-Stunden-Woche. Die Unterschiede zwischen den genannten Tarifverträgen ziehen sich durch sämtliche Gehaltsstufen, in etwa auf dem im Vergleich genannten Niveau.

 

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Der Weg eines Arztes führt durch die Hierarchie

Die Karriere eines Arztes beginnt als Assistenzarzt und variiert leicht je nach Trägerschaft und Tarifvertrag. Im Durchschnitt beträgt das Einstiegsgehalt etwa 5.300 Euro brutto pro Monat und steigt mit jedem Berufsjahr bis auf ca. 6.800 Euro.

Mit der Spezialisierung durch Weiterbildung und anschließender Facharztqualifikation erhöht sich dieses Gehalt signifikant. Die Karriereleiter kann anschließend weiter über die Position als Oberarzt (Gehälter zwischen 8.700 und 10.000 Euro) bis hin zum Chefarzt führen.

Während die genannten Arztpositionen im Angestelltenverhältnis von Tarifverträgen bestimmt wird, befindet sich ist das Gehalt von Chefärztinnen und Chefärzten im außertariflichen Bereich und ist in der Regel Verhandlungssache. Je nach Einrichtung kann das Einstiegsgehalt zwischen ca. 10.000 und 18.000 Euro brutto monatlich oder auch höher liegen. Auch hier spielen viele verschiedene Faktoren eine Rolle: neben Bundesland, Region und Stadt sind auch die Größe der Einrichtung, die Mitarbeiter- und Bettenzahl sowie die Wirtschaftlichkeit und die Art der Einrichtung ausschlaggebend.


Regionale Unterschiede

Die regionalen Unterschiede in den Gehältern von Medizinern sind nicht unerheblich und ergeben sich daraus, in welchem Bundesland und ob sie in einer Stadt oder auf dem Land tätig sind. Im Allgemeinen sind die Gehälter in den westlichen Bundesländern und in den Ballungszentren höher als in den östlichen Bundesländern oder ländlicheren Gebieten. In Baden-Württemberg oder Bayern verdienen Ärzte im Durchschnitt monatlich etwa 2.000 bis 2.200 Euro mehr als in Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt oder Brandenburg.  

 

fairdoc – Lukrative Optionen im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung

Ärztinnen und Ärzte, die sowohl ein flexibles Arbeitsmodell als auch übertarifliche Bezahlung suchen, sind bei fairdoc an der richtigen Adresse. Die Vermittlungsagentur für Vertretungseinsätze eröffnet „Honorarärzten“ den Spielraum, ihre Arbeit individuell zu gestalten und zwar in Bezug auf die spezifische Auswahl der Klinik oder des Krankenhauses, den regionalen Einsatzort sowie den zeitlichen Umfang. 

Dabei profitieren Ärzte bei fairdoc von Gehältern, die über dem Durchschnitt tariflich bezahlter Anstellungsverhältnisse liegen: Die Agentur zahlt Festpreise pro Stunde für alle Dienste, die bei 85,- Euro pro Stunde beginnen. Je nach Qualifikation und Erfahrung verdienen Ärzte bis zu 120 € pro Stunde. Ausschlaggebend für die jeweiligen Honorare sind die Position (Assistenzarzt, Fach- oder Oberarzt) sowie die fachliche Ausrichtung. Diesbezüglich orientiert sich fairdoc an den aktuellen Marktbedingungen: Starke Nachfrage herrscht z.B. nach Gastroenterologen, Strahlentherapeuten oder Pneumologen. Von diesen Fachrichtungen gibt es weniger Interessenten, die als Springer arbeiten, als bei Allgemeinmedizinern, generischen Internisten oder Chirurgen. 

Während der Festpreis pro Stunde alle Art von Schichtdiensten, also auch Spät- und Nachtschichten abdeckt, sowie Zusatzleistungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld etc. enthält, kommt für Feiertage in der Regel ein Zuschlag in Höhe von 25 Prozent (insgesamt also 125 Prozent des Festpreises) hinzu. Bereitschaftsdienste werden regelmäßig mit 90 Prozent vergütet, passiver Hintergrunddienst mit 50 Prozent. Kommt es während der Rufbereitschaft zum Einsatz, dann liegt das Entgelt wiederum bei 100 Prozent. 

Als Zeitarbeitsfirma übernimmt fairdoc die Rolle des Arbeitgebers und verleiht Ärztinnen und Ärzte an die jeweilige Gesundheitseinrichtung. Aus diesem Anstellungsverhältnis mit fairdoc genießen Ärzte den vollen Schutz des Arbeitsrechts. Sie haben Anspruch auf bezahlten Urlaub (>1 Monat Beschäftigungsdauer) und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Zudem schreibt das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) mit dem „Equal Pay / Equal Treatment Prinzip“ vor, dass überlassene Ärzte und ihre angestellten Kollegen gleich behandelt werden müssen. 

 

Gebot des sog. „Equal Pay und Equal Treatment“

Arbeitsentgelt und die wesentlichen anderen Arbeitsbedingungen des Leiharztes müssen während der Dauer seiner Überlassung mindestens dem eines in der Einrichtung angestellten Arztes in gleicher Position mit ähnlicher Erfahrung entsprechen.

 

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Über den gesamten Zeitraum ihrer Einsätze hinweg wickeln Ärztinnen und Ärzte sämtliche Aspekte digital über die fairdoc App ab: vom Erstkontakt über die Personalakte, Zeiterfassung bis hin zur Gehaltsabrechnung. Die verschiedenen Funktionen der fairdoc-App sorgen für reibungslose Einsatzplanung und Abläufe und für Transparenz auf allen Seiten. 

Mit fairdoc profitieren Ärzte von den bestmöglichen Konditionen. Ohne lästiges Vergleichen der einzelnen tariflichen Vorschriften, erhalten die vermittelten Ärzte deutlich übertarifliche Gehälter, womit fairdoc das „equal pay“-Prinzip übererfüllt. Selbstverständlich erhalten Ärzte zudem die gleiche Anzahl Urlaubstage (Prinzip des „equal treatment“) und haben neben der Sicherheit einer Festanstellung den Vorteil, ihre berufliche Laufbahn frei und nach eigenen Wünschen zu gestalten. Diese Kombination aus einfach strukturiertem, überdurchschnittlichem Arztgehalt und beruflicher Flexibilität macht eine Anstellung bei fairdoc zu einer attraktiven Option für Ärzte aller Hierarchieebenen.

 

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*Wir nutzen den Begriff "Honorararzt", weil das früher gängig war. Das Urteil des Bundessozialgerichts am 04.06.2019 erschwert es Ärzten, auf eigene Rechnung tätig zu werden, da sie wie angestellte Ärzte sozialversicherungspflichtig sind. Als Alternative zur Anstellung in der Klinik bietet fairdoc deshalb das Beschäftigungsmodell der Arbeitnehmerüberlassung an und führt damit alle Sozialversicherungsbeiträge ordnungsgemäß ab.