Sie möchten über Zeitarbeit mit fairdoc Ihre Einsätze flexibel und frei wählen? Dann stoßen Sie schnell auf den Begriff der Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ). In diesem Artikel geben wir Ihnen alle wichtigen rechtlichen Infos und Fakten dazu an die Hand.
Das Bundessozialgericht entschied am 4. Juni 2019, dass sog. Honorarärzte sozialversicherungspflichtig sind, was es Einzelnen erschwert, auf eigene Rechnung tätig zu werden. Als Alternative zur Festanstellung in einem Krankenhaus bietet fairdoc das Beschäftigungsmodell der Arbeitnehmerüberlassung an. Was das ist, erklären wir hier. Lehnen Sie sich zurück, gönnen sich eine Tasse Kaffee und lassen Sie uns loslegen!
Die Arbeitnehmerüberlassung, auch als Zeitarbeit oder Leiharbeit bekannt, ist ein Beschäftigungsmodell, bei dem ein Arzt von einem Personaldienstleister (Zeitarbeitsunternehmen) eingestellt wird und dann an einen Entleiher (die medizinische Einrichtung) für eine gewisse Zeit ausgeliehen wird. Für Sie als Ärztin oder Ärzte bedeutet dies, dass Sie zwar in einer medizinischen Einrichtung arbeiten, Ihr Arbeitsvertrag jedoch mit GraduGreat GmbH, dem Inhaber der Marke fairdoc, geschlossen wird. Dieser Vertrag regelt die Bedingungen der Arbeit, das Gehalt, mögliche Zusatzleistungen und andere arbeitsrechtliche Details, wie z.B. Urlaub.
Klingt kompliziert? Machen wir's anschaulicher:
Sie sind als Leiharzt bei uns, fairdoc, entweder befristet oder unbefristet, in Voll- oder Teilzeit angestellt. Das heißt: Die monatliche Gehaltsabrechnung, inklusive Abführung der Beiträge an Ihre Krankenversicherung und Abgaben ans Versorgungswerk, läuft über uns. Auch um administrative Aufgaben, wie z.B. die Anmeldung bei der Ärztekammer und den Befreiungsantrag von der Rentenversicherung, wenn Sie in einem anderen Bundesland eingesetzt werden, kümmern wir uns!
Wir vermitteln Sie dann an ein Krankenhaus oder sonstige medizinische Einrichtung in zu Ihren Präferenzen und Qualifikationen passende Vertretungseinsätze. Dort arbeiten Sie genau wie das dort festangestellte Personal, mit den gleichen Aufgaben und in den dort geltenden Schichten und Pausenregelungen. Der entscheidende Unterschied? Ihre Flexibilität bezüglich Einsatzort und -zeit belohnen wir mit einem attraktiveren Gehalt und die Abwicklung per App mit extra Boni. Außerdem müssen Sie sich mit weniger lästigen bürokratischen bzw. administrativen Aufgaben rumschlagen. So können Sie sich voll und ganz auf Ihre medizinische Arbeit konzentrieren und den Stress rund um Verwaltungstätigkeiten vergessen.
Die rechtliche Grundlage für die Arbeitnehmerüberlassung ist das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Dies gilt für das Verleihen von Arbeitnehmern in allen Branchen, einschließlich des Gesundheitswesens. Als Personaldienstleister haben wir dafür eine Lizenz und werden regelmäßig von der Bundesagentur für Arbeit bezüglich der Einhaltung des AÜG überprüft. Das AÜG schützt Sie als Arbeitnehmer und gibt klare Vorgaben für das Arbeitsverhältnis.
Keine Sorge - die wichtigsten Punkte haben wir Ihnen in diesem Beitrag zusammengefasst.
Die Dauer der Arbeitnehmerüberlassung bei einem Entleiher ist gesetzlich begrenzt. Ein Leiharzt darf nicht länger als 18 Monate in der gleichen medizinischen Einrichtung an gleicher Stelle eingesetzt werden. Danach muss die Klinik Sie entweder übernehmen oder Sie bleiben bei fairdoc und wir finden einen anderen passenden Einsatz für Sie.
Die meisten Einsätze über fairdoc sind wesentlich kürzer und oft ist Ihr Arbeitsvertrag auf die geplanten und mit Ihnen abgestimmten Einsätze befristet.
Leiharbeit darf nicht zu einer schlechteren Behandlung führen. Das heißt: als Vertretungsarzt haben Sie Anspruch auf mindestens die gleiche Vergütung wie das Stammpersonal des Entleihers in gleicher Tätigkeit, die meist in Tarifverträgen geregelt ist.
Bei uns verdienen Ärztinnen und Ärzte ein überdurchschnittliches Gehalt, auch unter Berücksichtigung aller Zulagen und Sonderzahlungen, die z.B. beim Marburger Bund gegeben sind - es lohnt sich also!
Sowohl der Entleiher als auch fairdoc als Ihr Arbeitgeber haben Ihnen gegenüber bestimmte Verantwortlichkeiten. Die Einrichtung ist zum Beispiel verpflichtet, Sie in die betrieblichen Abläufe einzuführen und Ihnen eine sichere Arbeitsumgebung zu bieten. Wir, fairdoc sind wiederum verpflichtet, Sie sozialversicherungsrechtlich korrekt anzumelden und ausreichend zu versichern, wobei die Berufshaftpflichtversicherung i.d.R. über die Klinik läuft.
Auch für Ärzte, die über eine Zeitarbeitsfirma oder einen Personaldienstleister beschäftigt werden, gelten die gesetzlichen Regelungen für Arbeitszeit, Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Kündigungsschutz. Das bedeutet, dass Sie unter normalen Umständen nicht länger als acht Stunden am Tag arbeiten dürfen und eine angemessene Pause einlegen müssen. Auch bei einer Kündigung müssen die gesetzlichen Kündigungsfristen eingehalten werden.
Fazit
So - jetzt haben Sie alle wichtigen Infos rund um die Arbeitnehmerüberlassung an der Hand. Wenn Sie jetzt noch wissen wollen, was für Vorteile das genau bietet, dann können wir Ihnen diesen Blogbeitrag empfehlen.
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